Prof. Dr. Florian Gerlach

Ich berate und vertrete ich als Rechtsanwalt Träger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe in rechtlichen und strategischen Fragen. Ich habe die Bundesregierung, insbesondere das BMFSFJ, bei der Weiterentwicklung des SGB VIII beraten und war Mitglied des Bundesjugendkuratoriums.

Meine Erfahrung umfasst Gutachten, Verhandlungen und Verfahren ebenso wie die Entwicklung digitaler juristischer Expertensysteme und die Leitung von Praxis- und Forschungsprojekten. Als Hochschullehrer für das Recht der Sozialen Arbeit verbinde ich rechtliche, wissenschaftliche und technologische Perspektiven.

Expertise

Ich verfüge über mehr als dreißig Jahre Erfahrung in der Beratung, Vertretung und wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Fragen des Kinder- und Jugendhilferechts, des Eingliederungshilferechts und des Migrationsrechts. Ich vertrete Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Klientinnen und Klienten in sozialrechtlichen Verfahren, etwa zur Leistungsgewährung, Entgelt- und Vertragsgestaltung oder in Auseinandersetzungen mit öffentlichen Trägern.

Durch meine Praxis und meine wissenschaftlichen Veröffentlichungen bin ich als Experte in den Bereichen Betriebserlaubnisrecht, Finanzierungsrecht, Datenschutzrecht und Arbeitsrecht ausgewiesen. Ich leite regelmäßig praxisorientierte und wissenschaftliche Projekte und verfüge über Leitungserfahrung in Hochschule und Forschung.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Verbindung von Recht und Technologie. Ich entwickle und programmiere juristische Expertensysteme, die auf Forschungsergebnissen und Praxiserfahrungen aufbauen.

Referenzen

Zu meinen Mandanten zählen Träger der freien Jugendhilfe aller Ausrichtungen und Größe – kirchliche, konfessionell unabhängige und private Organisationen – ebenso wie Kommunen und öffentliche Einrichtungen.

Ich berate und begleite außerdem das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in Fragen der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts.