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Jugendhilferecht

 

Seit 1993 berate und vertrete ich als Rechtsanwalt Jugendhilfeeinrichtungen, Kommunen und Hilfesuchende im Bereich des Kinder- und Jugendhilferechts. Diese Spezialisierung konnte ich im Rahmen von Verbands- und Vorstandstätigkeit in Trägern, Einrichtungen und Spitzenverbänden weiter ausbauen. Mein Wissen habe ich in zahlreichen Fort- und Weitbildungsveranstaltungen an Träger und Mitarbeiter in der Jugendhilfe vermittelt. Es schlägt sich auch den Veröffentlichungen zum Jugend- und Sozialrecht nieder. Seit 1997 bin ich Hochschullehrer für die Lehrgebiete Jugendhilfe- und Familienrecht an der Evangelischen Fachhochschule in Bochum.