Die Vaterschaft kann auch durch ein Gericht festgestellt werden. Das nennt man „gerichtliche Feststellung der Vaterschaft“ oder auch „Vaterschaftsfeststellung“. Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erfolgt durch staatlichen Rechtsakt und kann auch gegen den Willen des Vaters oder der Mutter durchgesetzt werden. Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft setzt – wie die Anerkennung – voraus, dass keine Vaterschaft eines anderen Mannes besteht. Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat.
Lies: § 1600d BGB
Die Worte “beigewohnt hat” stammen aus der Anfangszeit des BGB, also aus dem 19. Jahrhundert. Gemeint ist, das zwei Menschen Sex miteinander hatten. Diese sog. „Beiwohnungsvermutung“ spielt heute kaum noch eine Rolle, weil in Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft in der Regel erbbiologische Gutachten eingeholt werden. Auf deren Grundlage wird die Vaterschaft festgestellt. Bei der Vaterschaftsfeststellung wird daher der biologische Vater zum rechtlichen Vater.
Die Vaterschaftsfeststellung kann durch die Mutter, den (biologischen) Vater oder das Kind betrieben werden. In der Regel erfolgt die Vaterschaftsfeststellung auf Betreiben der Mutter.