Florian Gerlach

Seminare zum „Recht der Sozialen Arbeit“

Evangelische Hochschule Bochum

Schiedsstellenanträge

Die Verhandlungen über Leistungen und Entgelte sind oft festgefahren. Neue Entgelte treten erst nach Unterzeichnung der Vereinbarung in Kraft.

Langwierige Verfahren belasten die Einrichtungsträger erheblich. Nur wer unverzüglich nach Ablauf der 6-Wochen-Frist (§ 78g Abs. 2 SGB VIII) einen Schiedsstellenantrag stellt, kann einen rückwirkenden Vertragsabschluss erreichen (§ 78d Abs. 2 S. 2 SGB VIII).

Wir erstellen für Sie Schiedsstellenanträge auf anwaltlichem Niveau, die den aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung und Schiedsstellenpraxis entsprechen.