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Es gibt Schuldverhältnisse, die deshalb zustandekommen, weil zwei oder mehr Personen sich auf einen bestimmten Vertragsinhalt geeinigt haben (Beispiel: Kauf). Des weiteren gibt es Schuldverältnisse, die nicht auf einer Einigung der Vertragspartner beruhen, sondern darauf, dass der Gesetzgeber der einen Person gegenüber der anderen Person einen Anspruch zubilligt (z.B. Schadensersatz). Füllen Sie vor diesem Hintergrund die Lücken in folgenden Sätzen:
Wenn Schuldverhältnisse ihre Grundlage in Verträgen zwischen den Parteien haben, spricht man von Schuldverhältnissen. Neben den vertraglichen Schuldverhältnissen gibt es Schuldverhältnisse, bei denen zwei oder mehr Personen einander deshalb etwas schulden, weil der Gesetzgeber die Schuld qua Gesetz etabliert.
In welcher Form können Verträge geschlossen werden?
Welche Antwort ist richtig?
Können Verträge angefochten werden, wenn eine Partei sich bei der Abgabe ihrer Willenserklärung geirrt hat (z.B.: Sie verschreibt sich bei der Bestellung und gibt eine falsche Bestellnummer an.)?