Florian Gerlach

Seminare zum „Recht der Sozialen Arbeit“

Evangelische Hochschule Bochum

Fallübungen

Aufgaben

1. Grundfall

Einzelperson Frau Lindemann ist 39 Jahre alt. Sie hat eine Ausbildung als Fotolaborantin, findet in diesem Beruf jedoch keinen Job. Auf dem Wochenmarkt verdient sie als Verkäuferin 12.00 €/Stunde. Sie kann dort insgesamt 20 Stunden/Monat arbeiten. Ihre Miete (50 qm Wohnung) beträgt 500,- € inklusive Nebenkosten. Keine weiteren Besonderheiten.

2. Paar

Paar (Eheleute, Lebenspartnerschaft, Einstehensgemeinschaft) Wie 1., nur lebt Frau Lindemann mit ihrem Lebensgefährten in der Wohnung (70 qm, 700 € warm).

a) Variante 1 Lebensgefährte ist arbeitslos und hat kein weiteres Einkommen.

b) Variante 2 Lebensgefährte hat eigenes Einkommen in Höhe von 1.100,- € netto und 1.300,- € brutto.

3. Einzelperson mit Kind

Frau Lindemann ist alleinerziehend und hat ein Einkommen i.H.v. 1.250,- € netto und 1.450,- € brutto. Sie hat ein Kind. Das Kind ist 5 Jahre alt. Miete 700,- € warm. Das Kind bekommt Kindergeld, 250,- € und Unterhaltsvorschuss, 177,- €.

4. Paar mit Kind

Wie 2.

Bewerten Sie, ob und ggf. in welchem Umfang Vermögen angerechnet wird.

a) Anrechnung von Elterneinkommen auf Kinderbedarf

Frau Lindemann ein Einkommen i.H.v. 1.250,- € netto und 1.350,- € brutto. Miete 75 qm / 750 €. Partner hat kein Einkommen. Kindergeld 250,- €. Kind 7 Jahre alt.

b) Keine Anrechnung von Kindereinkommen auf Elternbedarf

Wie vor, Elterneinkommen beträgt 0 €. Kind ist 17 und hat eigenes Einkommen in Höhe von 1.200,- € netto und 1.450,- € brutto.

5. Vermögensanrechnung.

Wie Fall 4. a)

Frau Lindemann ist 39 Jahre, ihr Partner ist 37 Jahre alt. Das Kind ist 17.

Frau Lindemann hat einen 4 Jahre alten Fiat 500, Wert 9.500,- €. Ihr Partner hat einen 17 Jahre alten VW Polo, Wert 800,- Euro. Frau Lindemann hat 9.700,- € auf dem Konto gespart. Ihr Partner hat lediglich Schulden. Frau Lindemann hat außerdem eine Einbaukürche mit den üblichen Elektorgeräten, Kaufpreis 8.500,- Euro (alles Ikea). Außerdem hat sie von ihrer Großmutter noch einen Original-Bild eines bekannten Malers aus den 1950er Jahren, Wert 1.800,- Euro. Das 17-Jährige Kind hat 4.000 Euro für ein Downhill-Bike gespart.

Die Lösungen finden sich allesamt in § 12 SGB II.

Lösung folgt.

6. Antje und Susanne

Antje und Susanne sind verheiratet. Mit ihnen im Haushalt lebt der 15-jährige Robert, den Antje geboren hat. Ebenfalls mit im Haushalt lebt die 4-jährige Lina. Diese ist das Kind von Susanne. Vater beider Kinder ist der gemeinsame Freund beider Frauen, der Schwule Frisör Kai. Kai hat die Vaterschaft für beide Kinder anerkannt. Für Robert haben Antje und Kai eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben. Kai ist arbeitslos und bezieht existenzsichernde Leistungen. Leider gab es bei der Geburt von Lina erhebliche Probleme. Lina überlebte, aber ist nun schwerbehindert. Sie nutzt einen Rollstuhl und ist erheblich pflegebedürftig. Von der Pflegekasse erhält Susanne Pflegegeld nach Pflegegrad IV (728,00 €). Susanne kümmert sich um die Kinder während Antje als Ergotherapeutin arbeitet. Sie verdient 2.503,- € brutto und 1.940,- € netto. Sie haben zusammen einen PKW Skoda Octavia (im Wert von 6.000,- €) der auf Antje zugelassen ist. Antje braucht den PKW unter anderem für Fahren zur ihrer Arbeit, die 26 km entfernt liegt. Die 100 qm große Wohnung kostet 857,- € warm. Darin sind enthalten: 600,- Kaltmiete, 180 € Nebenkosten (Heizung, Warmwasser, Müllabfuhr, etc.) sowie 77 € Stromkosten.

Antje (38 Jahre) und Susanne (41 Jahre) beziehen jeweils 250,- € Kindergeld für Robert und Lina. Robert hat von seiner Großmutter väterlicherseits kürzlich ein Sparbuch geschenkt bekommen, auf dem sich 3.300,- € befinden. Antje und Susanne haben eine Haftpflicht- und eine Hausratversicherung für die Familie.

  1. Können Antje und Susanne für sich und die Kinder nach dem SGB II oder dem SGB XII existenzsichernde Leistungen beantragen? Wenn ja welche?
  2. Wird das Pflegegeld für Lina als Einkommen angerechnet?

7. Angelina und ihre Verwandtschaft

Angelina (27), ihre Schester Veronica (24) und deren Kind Yegor (2) sowie deren beider Cousine Yulia (13) sind im März 2022 mit ihrem alten Auto (Dacia Logan, Wert 3450,- ) aus der Ukraine nach Deutschland geflohen. Sie kommen bei Illya (22), dem Bruder von Yulia in Hamburg unter. Illya studiert an der Uni Hamburg Informatik. Er bekommt Unterstützung von einem wohlhabenden Onkel (825,- monatlich). Als Informatikstudent hat er außerdem einen guten Nebenjob als Werkstudent, bei dem er 1.200,- Brutto (950,- € netto) verdient.

Veronica bekommt für Yegor 250,- Euro Kindergeld monatlich. Yegor bekommt außerdem eine Halbwaisenrente in Höhe von 220,65 Euro monatlich. Veronica ist Übersetzerin (Deutsch – Russisch) und hat sofort eine Stelle (Midijob 700 Euro brutto abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 137 Euro monatlich) als Übersetzerin bei beim Bezirksamt Hamburg-Nord gefunden. Angelina passt derweil auf das Kind auf. Sie hat monatliche Fahrtkosten für den Bus in Höhe von 35,- Euro. Angelina hat auf einem Ukrainischen Bankkonto Geld (3.600,- € Gegenwert). An dieses Geld kommt sie über eine Kreditkarte heran.

Illya’s Wohnung hat 2 Zimmer und kostet 700,-. Die Nebenkosten betragen 271,- Euro. Darin 50,- € Stromkosten enthalten.

  1. Prüfen Sie, ob Leistungen nach dem SGB II in Betracht kommen.
  2. Wird Vermögen berücksichtigt?

8. Familie Alkazaz

Die Familie Alkazaz ist im Jahr 2014 aus Damaskus in Syrien geflohen. Ihr Haus wurde infolge eines Luftangriffs zerstört. Zur Familie Alkazaz gehören die Eltern (Frau A. 43 und und Herr A. 51 Jahre), die beiden Söhne Diaa (22 Jahre) und Abdalah (8 Jahre) sowie die Tochter Hala (11 Jahre). Der Vater war in Syrien als Arzt tätig, die Mutter arbeitete als Dolmetscherin (Arabisch/Englisch). In Syrien war die Familie wohlhabend. Die Familie ist auf dem Landweg unter Inanspruchnahme zahlreicher Schlepper nach Deutschland gekommen und wurde zunächst in einem Aufnahmelager in Mülheim untergebracht. Dort haben alle Anfang 2015 einen Asylantrag gestellt. Diesem Antrag wurde nach langem Warten nun stattgegeben. Alle Familienmitglieder sind jetzt im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs.1 S.1 AufenthG. Nunmehr leben Sie in einer Unterkunft für Flüchtlinge in Bochum. Sie sind jedoch nach ihrer Asylanerkennung gehalten, dort auszuziehen und sich eine eigene Wohnung zu suchen.

Herr A. ist ob des Verlustes seiner Existenz in Damaskus völlig frustriert und antriebslos. Er hat sich nahezu aufgegeben. Frau A. nimmt deshalb die Geschicke der Familie in die Hand. Sie hat über das Internetportal „immoscout24“ eine 98 qm große Vierzimmerwohnung in Bönen gefunden, die für alle reichen würde. Die Familie will auch zusammen bleiben und gemeinsam wohnen. Die Wohnung kostet 720,- € Kaltmiete. Die Nebenkosten (Heizung, Warmwasser, Müllabfuhr, etc.) betragen 230,- €. Frau A hat darüber hinaus eine Job in einem internationalen Übersetzungsbüro übernommen. Sie verdient dort 920,- € Brutto und 735,- € netto. Die Familie erhält für beide Kinder Kindergeld. Frau A besitzt aus der Zeit in Syrien 20 Goldmünzen „1 Pound Gold Syrien 6,758g (6,08g Au)“ aus den 1950er Jahren, die sie bei der Flucht retten konnte. Diese Goldmünzen haben einen Wert von 190,86 € pro Stück. Es handelt sich um Erbstücke. Die Existenz der Münzen hat sie aus Unwissenheit über die Konsequenzen gegenüber den Behörden auch angegeben. Ihr übriges Vermögen habe die Eheleute verloren bzw. für die Flucht ausgegeben.

Hala leidet unter einer leichten Form der sog. Trisomie 21 (Down-Syndrom). Infolge dieser Erkrankung braucht sie Unterstützung bei vielen alltagspraktischen Fragen (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, etc. Auf Anraten der die Familie betreuenden Sozialarbeiterin hat sie einen Antrag auf Pflegegeld nach § 36 Abs.3 SGB XI beantragt und in Höhe von 468,- € pro Monat auch bewilligt bekommen. Pflege teilen sich die Eltern auf.

Aufgabe:

  1. Berechnen Sie die Höhe der der Familie zustehenden existenzsichernden Leistungen.
  2. Wird das auf Basis des SGB XII gezahlte Pflegegeld angerechnet?
  3. Welche Gruppen von Ausländern erhalten anstelle von Leistungen nach dem SGB II bzw. dem SGB XII Leistungen nach dem AsylbLG?

Jasmin und ihre Kinder

Jasmin Kettlich ist 35 Jahre alt und Mutter des 16jährigen Tim, der 17-jährigen Savina und des 9jährigen Jonas. Von ihrem Mann hat sie sich vor 15 getrennt. Unterhalt zahlt der Mann nicht. Jasmin lebt mit den Kindern in einer 3-Zimmer-Wohnung in Wuppertal.

Seitdem Simon Kettlich arbeitslos ist, zahlt er keinen Unterhalt mehr. Jasmin Kettlich verdient als Verwaltungsangestellte monatlich 840 € brutto und 690 € netto. Die Wohnung kostet 750 € Warmmiete, worin 35 € allgemeine Stromkosten für Licht und Kochen enthalten sind.

Für die Kinder erhält Jasmin Kettlich Kindergeld und Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Jasmin Kettlich hat einen PKW im Wert von 4.500 €. Zusätzlich ein Sparbuch für Notfälle, auf dem 2.580 € sind. Die Kinder haben von ihren Paten jeweils ein Sparbuch geschenkt bekommen. Auf dem Sparbuch von Tim befinden sich 1.600 €, auf dem von Savina 1.500 € und auf dem von Jonas 900 €.

Jasmin Kettlich fragt bei der Beratungsstelle der Diakonie Wuppertal an, ob es sich lohne, irgendwelche Sozialleistungen zu beantragen. Sie sind dort Mitarbeitende. Welche Antwort geben Sie? Rechnen Sie vor.

Lösungen

Rechtsprechung

BSG-Urteil zur 3-Personen-BedarfsgemeinschaftDownload 

Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 7 Abs. 2 SGB II (lies S. 43 ff.)Download 

Dienstag

Die Veranstaltung am Dienstag ist als Präsenzveranstaltung mit bis zu 50 % E-Learning-Anteilen konzipiert. Die genaue Verteilung von Präsenz und E-Learning finden Sie jeweils bei den einzelnen Einheiten.

Bei Veranstaltungen, die mit „Webinar“ gekennzeichnet sind, treffen wir uns im Webinarraum zu der im Vorlesungsverzeichnis angegebenen Zeit.