Wenn Eltern sich in einer wichtigen Sorgerechtsfrage nicht einigen können, kann das Familiengericht einem Elternteil das Entscheidungsrecht übertragen.
Lies: § 1628 BGB
Wichtig ist, dass es hier nicht um unbedeutende Fragen des Sorgerechts geht, sondern um Grundsatzangelegenheiten. Das Gesetz spricht von „Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist“. Es geht vor allem um solche Angelegeneiten, die schwer abänderbar sind und die Auswirkung auf die weitere Entwicklung des Kindes haben.