Wenn Eltern sich trennen, stellt sich die Frage, welche Auswirkung dies auf das Sorgerecht hat.
Das Gesetz unterscheidet zwei Fallgruppen:
Wenn Eltern, die vor Trennung gemeinsames Sorgerecht hatten, sich trennen, ändert sich in der Regel auch nach der Trennung nichts. Denn der Gesetzgeber sieht vor, dass dass das Sorgerecht im Trennungsfall nur ausnahmsweise auf einen Elternteil allein übertragen wird.
Lies: § 1671 Abs. 1 BGB
Die erste Voraussetzung für ein solches alleiniges Sorgerecht ist, dass ein Elternteil die Alleinsorge oder die Übertragung eines Teils der Sorge beantragt. Stellt kein Elternteil einen solchen Antrag, bleiben beide Eltern sorgeberechtigt.
Stellt ein Elternteil dagegen einen Antrag auf Übertragung der Alleinsorge oder stellen beide Eltern jeweils den Antrag, man möge ihnen das Sorgerecht übertragen, entscheidet das Familiengericht.
Das Familiengericht hat dann drei Möglichkeiten zu entscheiden:
Das Familiengericht überträgt das Sorgerecht oder einen Teil davon nur in den folgenden Fällen an einen Elternteil:
Hinweis: Die Hürden für ein Alleinsorgerecht nach Trennung oder Scheidung sind hoch. In den allermeisten Fällen bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht nach Trennung und Scheidung (ca. 97 % der Fälle). Entscheiden die Familiengerichte zugunsten der Übertragung auf einen Elternteil, erhalten in den meisten Fällen die Mütter das Sorgerecht (Verhältnis 1 : 9).
Wenn das Sorgerecht vor der Trennung der Mutter zustand, kann der Vater die Alleinsorge oder die Übertragung eines Teils der Sorge beantragen.
Lies: § 1671 Abs. 2 BGB
Auch in diesem Fall entscheidet das Familiengericht. Die Kriterien für die Entscheidung entsprechen den Kriterien bei vorheriger gemeinsamer Sorge.
Podcast: Sorgerecht bei Trennung und Scheidung