Aufhebung der Adoption
Die Adoption kann nur in eng begrenzten Fällen aufgehoben werden. Diese sind in §§ 1759 – 1764 BGB geregelt.
Lies: § 1760 BGB
Die Adoption kann nur in eng begrenzten Fällen aufgehoben werden. Diese sind in §§ 1759 – 1764 BGB geregelt.
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