Florian Gerlach

Seminare zum „Recht der Sozialen Arbeit“

Evangelische Hochschule Bochum

Aufhebung der Adoption

Die Adoption kann nur in eng begrenzten Fällen aufgehoben werden. Diese sind in §§ 1759 – 1764 BGB geregelt.

Lies: § 1760 BGB