Florian Gerlach

Seminare zum „Recht der Sozialen Arbeit“

Evangelische Hochschule Bochum

Bürgergeld-Reform

Das Bürgergeld hat zum 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst.

Die Bedarfe werden zukünftig nun nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst. Die Regelsätze wurden erhöht.

Die Kosten für Unterkunft werden künftig in tatsächlicher Höhe, die Heizkosten in angemessener Höhe anerkannt und übernommen.

Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, darf in der Karenzzeit das grundsätzlich das Ersparte behalten. Die Freibeträge wurden deutlich erhöht.

Das Sanktionssystem wurde geändert. Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um zehn Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent. Eine Leistungsminderung darf nicht erfolgen, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen.