Die Adoption setzt voraus, dass sie dem Wohl des Kindes dient. Es findet also eine positive Kindeswohlprüfung statt. Außerdem muss erwartet werden können, dass zwischen dem oder den Annehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.
Ehepaare werden bei der Adoption anders behandelt als Einzelpersonen. Das Grundprinzip lautet:
Von diesem Grundprinzip gibt es Ausnahmen:
Lies: § 1741 BGB