Florian Gerlach

Seminare zum „Recht der Sozialen Arbeit“

Evangelische Hochschule Bochum

Voraussetzungen für die Adoption

Die Adoption setzt voraus, dass sie dem Wohl des Kindes dient. Es findet also eine positive Kindeswohlprüfung statt. Außerdem muss erwartet werden können, dass zwischen dem oder den Annehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.

Ehepaare werden bei der Adoption anders behandelt als Einzelpersonen. Das Grundprinzip lautet:

  • Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen.
  • Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen.

Von diesem Grundprinzip gibt es Ausnahmen:

  • Wer das Kind seines Ehegatten annimmt, kann dies auch alleine tun.
  • Ein Ehegatte kann ein Kind auch dann allein annehmen, wenn der andere Ehegatte das Kind nicht annehmen kann, weil er geschäftsunfähig ist oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Lies: § 1741 BGB