Florian Gerlach

Seminare zum „Recht der Sozialen Arbeit“

Evangelische Hochschule Bochum

Jugendhilferecht

Lernziele

Mit dem Abschluss dieser Einheit kennen die wesentlichen Grundstrukturen des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII). Sie haben einen Überblick Leistungen nach dem SGB VIII sowie über andere Aufgaben der öffentlichen Jguendhilfe. Sie kennen die gesetzlichen Grundlagen des Hilfeplanverfahrens und des Wunsch- udn Wahlrechts.

Aufgaben

Studieren Sie die Inhalte zu der folgenden Lerneinheit. Nutzen Sie sowohl die Skripte als auch das weitere Material. Lesen Sie auch die verlinkten Gesetzestexte. Studierenden, die an der EvH das Jugendhilferecht bereits im Grundstudium BA Soziale Arbeit studiert haben, dient diese Lerneinheit als Widerholung.

Wiederholung

Wiederholen und testen Sie anhand folgender Fragen ihr Wissen:

  • Welche speziellen Leistung gibt es für junge Mütter/Väter mit ihren Kindern und was sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Hilfen?
  • Nennen Sie die Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zur Erziehung.
  • Welche Hilfen können im Rahmen von Hilfe zur Erziehung gewährt werden? Was versteht man unter dem Begriff „insbesondere“ in § 27 SGB VIII? • Was versteht man unter dem Bedarfsdeckungsgrundsatz in der Jugendhilfe und wo ist der geregelt?
  • Welche Regelungen gelten für das Hilfeplanverfahren?
  • Unter welchen Voraussetzungen können auch jungen Volljährigen Hilfen gewährt werden?
  • Welche Leistungen gibt es für junge Menschen mit seelischer Behinderung? Unter welchen Voraussetzungen werden diese Leistungen erbracht?
  • Was versteht man unter dem sogenannten Wunsch- und Wahlrecht?