Florian Gerlach

Seminare zum „Recht der Sozialen Arbeit“

Evangelische Hochschule Bochum

Leistungserbringungsrecht

Lernziele

Mit dem Abschluss dieser Einheit kennen Sie die wesentlichen Grundlagen des Einrichtungsfinanzierungsrechts im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und die Grundlagen des Einrichtungsfinanzierungsrechts im Bereich der Eingliederungshilfe.

Aufgaben

Studieren Sie die Inhalte zu der folgenden Lerneinheit. Nutzen Sie sowohl die Skripte als auch das weitere Material. Lesen Sie auch die verlinkten Gesetzestexte.

Wiederholung

Wiederholen und testen Sie ihr Wissen:

  1. Was ist Anwendungsbereich der §§ 78 a ff. SGB VIII?
  2. Was sind „differenzierte Entgelte“?
  3. Können Klienten auch ohne Vereinbarung betreut werden?
  4. Was muss die Leistungsvereinbarung enthalten?
  5. Was versteht man unter prospektiven Entgelten?
  6. Kann während des laufenden Vereinbarungszeitraums gekündigt werden?
  7. Wer ist für den Abschluss von Vereinbarungen zuständig?
  8. Wer ist dabei zu beteiligen?
  9. Was sind Rahmenverträge?
  10. Erläutern Sie das Schiedsstellenverfahren.
  11. Welche weiteren Rechtsbehelfe gibt es?
  12. Welche Vereinbarung gilt, solange das Verfahren läuft?
  13. Welche Schritte können gegen die Schiedsstellenentscheidung eingeleitet werden?