Florian Gerlach

Seminare zum „Recht der Sozialen Arbeit“

Evangelische Hochschule Bochum

Dreiecksverhältnis

Lernziele

Mit dem Abschluss dieser Einheit kennen Sie die Rechtsbeziehungen im jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis.

Aufgaben

Studieren Sie die Inhalte zu der folgenden Lerneinheit. Nutzen Sie sowohl die Skripte als auch das weitere Material. Lesen Sie auch die verlinkten Gesetzestexte.

Wiederholung

Wiederholen und testen Sie anhand folgender Fragen ihr Wissen:

  1. Welche Rechtsbeziehungen bestehen zwischen dem Hilfesuchenden und dem Träger der freien Jugendhilfe?
  2. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Träger der freien Jugendhilfe seine Ansprüche auf Vergütung der Leistung vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstattet bekommen kann?
  3. Erläutern Sie das rechtliche Dreiecksverhältnis. Zeichnen Sie ein Bild, beschriften Sie dieses und vergleichen Sie es dann mit der Darstellung im Video.