Gewinne argumentieren – Rechtsprechung, Gemeinnützigkeit und „moderate“ Marge

Lernziele dieser Lektion

Nach dieser Lektion können die Teilnehmenden

  • die Kernaussagen der maßgeblichen Rechtsprechung in eigenen Worten wiedergeben,
  • erklären, warum Gemeinnützigkeit Gewinne nicht verbietet,
  • eine „moderate Gewinnmarge“ als rechtlich und fachlich angemessen begründen.

Rechtsprechung: Gewinne sind zulässig und notwendig

Wichtige Linien der Rechtsprechung:

  • Pflegeversicherungsrecht und Eingliederungshilfe:
    • Das Bundessozialgericht erkennt an, dass Träger ein Verlustrisiko tragen.
    • Deshalb muss die Vergütung auch die Möglichkeit bieten, Gewinne zu erzielen.
  • Übertragbarkeit auf die Jugendhilfe:
    • Die Vergütungssysteme in SGB XI, SGB XII und SGB VIII sind strukturell vergleichbar (Prospektivität, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit).
    • Es gibt keine überzeugenden Gründe, warum die Argumentation im Bereich der Jugendhilfe nicht gelten sollte.

Dein Kurztext verweist ergänzend auf:

  • BSG, Urt. v. 29.01.2009 – B 3 P 1/18 (Eingliederungshilfe),
  • VGH München, Beschl. v. 13.02.2024 – 12 BV 23.1357,der für die Jugendhilfe ausdrücklich anerkennt, dass Träger einen kalkulatorischen Puffer („Unternehmenswagnis“ / Unternehmensgewinn) benötigen, weil keine nachträgliche Spitzabrechnung möglich ist.

Zentrale Aussage aus der Entscheidung des VGH:

Keine Einrichtung darf gezwungen werden, Leistungen unterhalb ihrer Gestehungskosten zu erbringen.

Gemeinnützigkeit – kein Verbot von Gewinn

Ein weiterer häufiger Einwand lautet:

„Sie sind doch gemeinnützig – dann dürfen Sie doch keinen Gewinn machen.“

Dein Aufsatz stellt klar:

  • Gemeinnützigkeit ist eine steuerrechtliche Kategorie.
  • Das Gemeinnützigkeitsrecht verbietet nicht die Gewinnerzielung,
  • sondern regelt, dass Überschüsse dem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden müssen.
  • Verboten ist die Gewinnausschüttung an Gesellschafter oder Mitglieder, nicht der Gewinn an sich.

Damit lässt sich in Verhandlungen sagen:

„Wir sind gemeinnützig – gerade deshalb müssen wir Gewinne erzielen, um unseren Zweck auch langfristig erfüllen zu können. Was wir nicht dürfen, ist: Gewinne an Gesellschafter ausschütten. Aber Gewinne zu erwirtschaften und in unsere Angebote, unser Personal und unsere Infrastruktur zu reinvestieren, ist ausdrücklich erlaubt – und notwendig.“

„Moderate“ Gewinnmarge – Balance zwischen Risiko und Gemeinwohl

Aus der Gemeinwohlbindung der Träger folgt:

  • Gewinnmargen dürfen nicht beliebig hoch sein.
  • Gleichzeitig müssen sie groß genug sein, um:
    • Risiken abzusichern,
    • Innovation zu ermöglichen,
    • Eigenkapital zu erhalten.

Schiedsstellen sprechen deshalb von einer „moderaten Gewinnmarge“ – also einer Marge, die diese Funktionen erfüllt, ohne zu exzessiven Renditen zu führen.

Die entscheidende Frage lautet nicht „Gewinn – ja oder nein?“, sondern:

„Welche Gewinnmarge braucht eine idealtypisch wirtschaftende Einrichtung, um ihren Auftrag im System der prospektiven Entgelte erfüllen zu können?“

Kernbotschaften für Ihre Verhandlungen

Zum Abschluss einige Formulierungsangebote, die Sie direkt in Verhandlungen verwenden können (alle inhaltlich aus deinem Material abgeleitet):

  1. Systemlogik betonen„Das prospektive Entgeltsystem überträgt uns das Risiko der Unterdeckung. In den Gesetzesmaterialien ist ausdrücklich die Chance eines Überschusses als Lohn wirtschaftlichen Handelns angelegt. Gewinne sind damit systemimmanent.“
  2. Risikovorsorge ansprechen„Wir tragen das Risiko von Auslastungsschwankungen, Kostensteigerungen und rechtlichen Unsicherheiten. Ohne Gewinn können wir keine Eigenkapitalpuffer bilden. Das gefährdet langfristig die Stabilität unserer Einrichtung.“
  3. Innovation hervorheben„Unser Auftrag ist nicht nur, vorhandene Plätze zu betreiben, sondern Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Das erfordert finanzielle Ressourcen, die in einem reinen Selbstkostenmodell nicht vorhanden sind.“
  4. Gemeinnützigkeit richtig einordnen„Gemeinnützigkeit verbietet uns nicht, Gewinne zu erzielen – sie verpflichtet uns, Gewinne in unseren Zweck zu reinvestieren. Gewinne sind daher ein Instrument, um unseren gemeinnützigen Auftrag zu erfüllen, nicht sein Gegenteil.“
  5. Transparenz anbieten„Wir sind bereit, unsere Gewinnmarge offen als eigene Position auszuweisen und zu begründen. Uns geht es nicht um versteckte Gewinne, sondern um eine rechtlich und betriebswirtschaftlich stimmige Kalkulation.“

Abschlussfragen

  • Welche der genannten Argumentationslinien passt am besten zu Ihrer Einrichtung?
  • Wo sehen Sie den größten Widerstand – bei Politik, Verwaltung oder Öffentlichkeit?
  • Welche Schritte wollen Sie als Nächstes gehen, um Gewinne in Ihren Kalkulationen transparent und selbstbewusst zu vertreten?