„Mit Kindern Kasse machen?“ – Warum das Thema Gewinn so aufgeladen ist.
Lernziele dieser Lektion
Nach dieser Lektion kannst du
- erklären, warum das Stichwort „Gewinn“ in der Jugendhilfe so emotional besetzt ist,
- den Unterschied zwischen dem „normalen“ Markt und dem Markt sozialer Dienstleistungen beschreiben,
- die Grundidee des prospektiven Entgeltsystems benennen.
Der schlechte Ruf des Gewinns in der Jugendhilfe
„Mit Kindern Kasse machen“ – dieser Slogan taucht immer wieder in der öffentlichen Debatte auf. Gewinne in der Jugendhilfe werden schnell moralisch bewertet: „Geschäftemacherei mit der Not von Kindern“.
Diese emotionale Aufladung erleben viele Träger unmittelbar in Entgeltverhandlungen:
Sobald das Wort „Gewinn“ fällt, kippt die Atmosphäre. Nicht selten wird so getan, als ob schon das Nachdenken über Gewinne einen Verstoß gegen den sozialen Auftrag darstelle. gewinne
Gleichzeitig ist es gesellschaftliche Realität, dass sehr viele Branchen „mit Kindern Kasse machen“ – von der Medizin- und Hygieneartikelindustrie über die Nahrungsmittel- und Computerindustrie bis hin zu sozialen Medien. Dass ausgerechnet in der Jugendhilfe das Gewinnstreben kritisch beäugt wird, ist vor diesem Hintergrund erklärungsbedürftig.
Was ist anders am „Markt Jugendhilfe“?
Die Jugendhilfe ist kein „normaler Markt“. Anders als bei Konsumgütern geht es um Leistungen zur Förderung, Erziehung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, getragen von freien und öffentlichen Trägern.
Träger der freien Jugendhilfe haben einen Doppelcharakter:
- Sie agieren wirtschaftlich auf einem begrenzten Markt sozialer Dienstleistungen.
- Sie sind zugleich Teil der Wohlfahrtspflege und damit dem Gemeinwohl verpflichtet.
Dieser Doppelcharakter ist wichtig:
Er erklärt, warum Gewinne einerseits notwendig sind (um Einrichtungen zu stabilisieren, Risiken abzufedern und Innovation zu ermöglichen), andererseits aber begrenzt werden müssen. Gewinne dürfen nicht Selbstzweck sein, sondern müssen sich in ein System einfügen, das auf Bedarfsgerechtigkeit und Gemeinwohl verpflichtet ist.
Vom Selbstkostendeckungsprinzip zum prospektiven Entgeltsystem
Früher:
Im alten, auf Selbstkostendeckung beruhenden System wurden am Ende des Abrechnungszeitraums die tatsächlich entstandenen Kosten „spitz“ abgerechnet. Unter- oder Überdeckungen konnten nachträglich ausgeglichen werden. Das Risiko der Abweichung lag überwiegend bei der öffentlichen Hand.
Heute:
Mit der Einführung des prospektiven Entgeltsystems (§ 78d SGB VIII) wurde dieses Prinzip abgeschafft. Die Vergütung wird für einen zukünftigen Zeitraum vereinbart – auf Basis einer Prognose. Nachträgliche Ausgleiche sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Das bedeutet:
- Der Träger schätzt seine zukünftigen Kosten (Personal, Sachkosten, Miete, etc.).
- Auf dieser Basis wird ein Entgelt vereinbart.
- Stellt sich später heraus, dass die Kosten höher waren, trägt grundsätzlich der Träger das Risiko der Unterdeckung. gewinne
Genau hier liegt die entscheidende Verschiebung:
Die öffentliche Hand hat bewusst ein marktorientiertes Vergütungssystem eingeführt, um Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu fördern. Die Kehrseite dieser Risikoverlagerung: Träger brauchen Spielräume zur Gewinnerzielung.
Gewinne als „Geister, die die öffentliche Hand selbst rief“
Der Gesetzgeber hat das prospektive Entgeltsystem unter Kostendämpfungs- und Effizienzgesichtspunkten eingeführt. Es ging darum,
- die Kostenentwicklung zu bremsen,
- Transparenz über Kosten und Leistungen herzustellen und
- Anreize für wirtschaftliches Handeln zu setzen.
Diese Anreize funktionieren nur, wenn wirtschaftlich arbeitende Träger nicht ausschließlich Verlustrisiken tragen, sondern auch Chancen auf Überschüsse haben. In den Gesetzesmaterialien wird diese Möglichkeit zur „Überdeckung“ ausdrücklich benannt und als „Lohn“ wirtschaftlichen Handelns verstanden. gewinne
Kurz gesagt:
Die öffentliche Hand hat ein System geschaffen, das Träger in unternehmerisches Risiko schickt. Damit hat sie zugleich die Figur des „Gewinns“ in die Jugendhilfe eingeführt – als systemimmanenten Bestandteil, nicht als Fremdkörper.
Reflexionsfragen für die Praxis
- Wo erleben Sie in Ihrem Arbeitsalltag, dass „Gewinn“ als Tabu-Thema behandelt wird?
- Wie würden Sie aktuell einem Jugendamt erklären, warum Ihre Einrichtung Gewinne braucht?
- In Ihren bisherigen Verhandlungen: Wird eher über Kosten oder über Risiken gesprochen?
Übergang zur nächsten Lektion:
In der nächsten Lektion schauen wir uns genauer an, was der Gesetzgeber eigentlich gewollt hat: Wie wurde das Recht auf Überschüsse im Gesetzgebungsprozess angelegt – und was bedeutet das für Ihre Argumentation in Entgeltverhandlungen?
