Gewinne als Risikovorsorge – Warum Träger ohne Gewinn gefährdet sind
Lernziele dieser Lektion
Nach dieser Lektion können die Teilnehmenden
- die zentralen Risiken benennen, die Träger im prospektiven System tragen,
- erklären, warum Risikovorsorge nur über Eigenkapitalbildung aus Gewinnen funktioniert,
- Beispiele aus der eigenen Praxis diesen Risiken zuordnen.
Das prospektive System ist voller Unsicherheiten
Auch die bestmögliche Kostenprognose trifft zukünftige Entwicklungen nie exakt. Prognosen sind – systembedingt – mit Unsicherheiten behaftet.
Typische Risikofaktoren, die du in deinem Aufsatz aufführst, sind u. a.:
- Abweichende Auslastung
- Plätze bleiben unbesetzt, obwohl Kosten weiterlaufen.
- Lohnkosten
- Tarifsteigerungen, höhere Erfahrungsstufen, Personalengpässe.
- Sachkosten
- Unerwartete Mietsteigerungen, höhere Energie- oder Sachaufwendungen.
- Personalrisiken
- Krankheitsausfälle, Schwangerschaft, Elternzeit.
- Einnahmeausfälle durch ungeklärte Leistungsansprüche
- Hilfe wird rückwirkend vom Kostenträger in Frage gestellt,
- Hilfesuchende brechen Maßnahmen ab,
- Streit über Zuständigkeiten.
- Gesetzesänderungen und politische Strategiewechsel
- Plötzliche Änderungen im Jugendamt (z. B. andere Belegungspolitik),
- Rückgang bestimmter Zielgruppen (z. B. UMA).
Alle diese Risiken werden im prospektiven System nicht nachträglich aufgefangen, sondern treffen den Träger unmittelbar.
Risikovorsorge über Eigenkapital – betriebswirtschaftliches Einmaleins
Eine grundlegende betriebswirtschaftliche Einsicht lautet:
Risikovorsorge erfolgt über den Aufbau und die Erhaltung einer angemessenen Eigenkapitalquote – finanziert aus erwirtschafteten Überschüssen (Gewinnen).
Das heißt:
- Ohne Gewinne gibt es keinen Mittelzufluss zur Stärkung des Eigenkapitals.
- Ohne Eigenkapital können Träger Krisen (Auslastungseinbruch, Kostenexplosion) nicht abfedern.
- Langfristig gefährdet das die Existenz der Einrichtung – und damit die Versorgung der jungen Menschen.
Auch im Körperschaftsrecht ist der Grundgedanke der Kapitalerhaltung rechtlich verankert (z. B. Kapitalerhaltungsvorschriften bei Kapitalgesellschaften). Träger sollen nicht auf Verschleiß fahren, sondern wirtschaftlich stabil agieren.
3.3 Warum § 78d Abs. 3 SGB VIII nicht „rettet“
Theoretisch kennt das Recht eine Korrekturvorschrift:
§ 78d Abs. 3 SGB VIII sieht Anpassungen der Entgelte vor, wenn unvorhersehbare wesentliche Änderungen eintreten. In der Praxis:
- sind die Tatbestandsvoraussetzungen sehr eng (unvorhersehbar, wesentlich),
- werden Anpassungen extrem selten akzeptiert,
- existieren kaum positive Anwendungsfälle.
Mit anderen Worten:
Die Vorschrift eignet sich nicht als allgemeine „Versicherung“ gegen Prognoserisiken. Die Risiken verbleiben überwiegend beim Träger.
3.4 Konsequenz: Träger müssen Gewinne erzielen
Aus dieser Systemlage folgt:
- Träger müssen Gewinne erzielen,
- um Risikopuffer aufzubauen,
- um Schwankungen bei Auslastung, Kosten und Rahmenbedingungen abzufangen,
- um ihren Betrieb langfristig stabil zu halten.
Wer Trägern Gewinne abspricht, verlangt – unausgesprochen –, dass sie Risiken ohne ausreichende Puffer tragen. Das führt mittelfristig zu:
- Investitionsstau,
- Qualitätsproblemen,
- Rückzug aus bestimmten Angebotssegmenten,
- im Extremfall zur Schließung von Einrichtungen.
3.5 Reflexionsfragen
- Welche der genannten Risiken haben Sie in den letzten 3 Jahren konkret erlebt?
- Haben Sie erlebt, dass Entgelte während der Laufzeit an unvorhersehbare Entwicklungen angepasst wurden?
- Wie groß ist Ihr aktueller Eigenkapitalpuffer – und aus welchen Mitteln wurde er aufgebaut?
Übergang zur nächsten Lektion:
In der nächsten Lektion geht es darum, dass Gewinne nicht nur zur Risikovorsorge nötig sind, sondern auch für Innovation und die Entwicklung neuer Angebotsstrukturen.
