In diesem „lebenden“ Vorlesungsskript findest du alle Informationen zum Ablauf und den Rahmenbedingungen dieses Seminars. Außerdem wird dir das gesamte für dieses Seminar benötigte Wissen online zur Verfügung gestellt. Lese dir die folgende Anleitung für dieses Seminar genau durch. Oberhalb jeder Lektionen findest du den Button „Fragen und Feedback“. Hier kannst du Fragen zum Kurs oder zur Lektion stellen. Ich werte die Fragen aus und geben eine Rückmeldung. Auch für ein Feedback bin ich sehr dankbar. Wenn du Fehler entdeckst, hilft es mir sehr, wenn du mich auf sie hinweist. Auch dafür kannst du die Feedback-Funtkion nutzen.
Die von dir im Rahmen des Seminars zu erledigenden Aufgaben findest du in dem Abschnitt „Lehreinheiten“.
Die Fachprüfung besteht aus einer Multiple-Choice-Prüfung, die neben dem Teil Recht aus den weiteren Teilen Sozialmanagement und Politik besteht. Jeder Teil umfasst 60 Fragen. Insgesamt müssen also 180 Fragen bearbeitet werden.
Die geprüften Inhalte werden in diesem Seminar vermittelt. Der Stoff wird in Seminaren, Webinaren und über diesen Online-Kurs zur Verfügung gestellt. Das im Onlinekurs bereitgestellte Wissen muss von Ihnen erarbeitet und gelernt werden.
Das reine Zuhören in den Webinaren reicht nicht aus! Der Stoff ist umfangreich. Beginne also rechtzeitig mit dem Lernen.
In diesem Moodle-Kurs findest du Beispiele (Kennwort: Modul_1.4_Recht).
Gesetzestexte dürfen für die Fachprüfung nach folgenden Regeln präpariert werden. Ein Verstoß gegen diese Regeln führt zur Bewertung der Arbeit als „nicht bestanden“:
Hilfsmittel: präparierte Gesetzessammlung (d.h. bis zu 5 Wörter pro Seite als Anmerkungen); eine §§-Kette gilt als ein Wort (z.B. „§§ 40, 51 VwGO/SGG“); selbstklebende Notizzettel ohne Worte, oder nur mit dem Namen des Gesetzes (wie z.B. „BGB“ oder „SGB VIII“) gelten nicht als Wort; Markierungen einzelner Wörter im Gesetzestext oder ganzer Normen gelten ebenfalls nicht als eines von 5 Wörtern. Gesetze bzw. einzelne Normen, die zwischenzeitlich aktualisiert wurden, dürfen als Ausdruck oder Kopie in die Gesetzessammlung eingefügt werden.
Hier kannst du eine Sprechstunde buchen.
Du brauchst ein gedrucktes Gesetz:
Stascheit, Gesetze für Sozialberufe (neueste Auflage); es gibt eine inhaltsgleiche Ausgabe vom Nomos Verlag mit dem Titel „Gesetze für die Soziale Arbeit“. Diese kannst du ebenfalls nutzen.
Weitere Literatur brauchst du für dieses Seminar nicht. Der gesamt Stoff ist im diesem Internetauftritt verfügbar.
Die offizielle Quelle für das Bundesrecht ist:
Wenn du schnell einen Paragrafen im Internet suchen willst und du diesen Paragrafen kennst, fange mit der Suche nicht auf „gesetze-im-internet“ an. Suche vielmehr in der Suchmaschine. Das geht schneller. Gebe den Paragrafen einfach als Zahl ein und füge die Bezeichnung des Gesetztes hinzu. Also zum Beispiel: 7 sgb 9. Die Suchmaschine findet in aller Regel die richtige Fundstelle bei „gesetze-im-internet“.
Frei zugängliche Urteile findest du in der Online-Datenbank
Juristinnen und Juristen arbeiten in ihrer Praxis mit sogenannten „Kommentaren“. Kommentare erklären die einzelnen Paragrafen und verweisen auf Rechtsprechung und Literatur, die zu dem Paragrafen veröffentlicht ist. Die relevanten Kommentare sind in der Bibliothek der Hochschule verfügbar.
Das Handy eignet sich nicht zum Lesen und Lernen.
Benutze ein Tablet, einen Laptop oder einen PC.
Wenn du mit einem Laptop oder PC arbeitest, ist es gut, mit Anmerkungen und Unterstreichungen zu arbeiten. Wenn du das Dokument nicht ausdrucken möchtest, ist es am einfachsten, es in eine PDF-Datei umzuwandeln. Dazu wähle im Menü des Browsers „Drucken“. Der Drucker muss auf „PDF“ eingestellt sein. Dann kannst du mit einem üblichen PDF-Bearbeitungsprogramm Anmerkungen hinzufügen. Ich arbeite auch mit einem Stifttablett (z.B. wacom intuos s). Damit kann ich (fast) so arbeiten wie früher mit Papier.
Meine Erfahrung ist auch, dass digitales Arbeiten und Lernen am besten mit einem großen Bildschirm (ab 27′) funktioniert. Dann kann man zwei oder sogar drei Fenster nebeneinander öffnen. Zum Beispiel den Kurs und den Gesetzestext.