Nach Abschluss dieser Einheit kennst du die Aufgaben des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung. Du weißt, dass das Jugendämter bei Kindswohlgefärdung das Gefährdungsrisiko im Team der Fachkräfte abschätzen muss. Du weist, dass in der Regel die Eltern und das Kind in der Gefährdungsabschätzung mit einzubeziehen sind und ein Hausbesuch durchzuführen ist. Schließlich ist dir bewusst, dass das Jugendamt nach erfolgter Gefährdungseinschätzung eine Entscheidung über die nächsten Handlungsschritte treffen muss. Nächster Handlungsschritt kann die Vermittlung von Hilfen sein. Nächster Handlungsschritt kann aber auch eine Information an das Famliengericht sein, damit dieses die nächsten Schritte einleiten kann. Du weißt, dass das Jugendamt im Eilfall selbst handeln muss. Schließlich kennst du auch die Pflichten von Mitarbeitenden in Einrichtungen, wenn diese mit einer Kindswohlgefährdung konfrontiert sind.
Studiere die Podcast sowie die Inhalte zu folgenden Themenbereichen:
1.
Felix leidet seit seiner Geburt unter den Folgen des fetalen Alkoholsyndroms (FAS), was sich in kognitiven Beeinträchtigungen, Verhaltensauffälligkeiten und körperlichen Problemen äußert. Aufgrund seiner schwierigen Verhaltensweisen und der besonderen Betreuung, die er benötigt, hat Felix bei verschiedenen Pflegefamilien gelebt und auch Zeit in Heimen verbracht. Er wird als „schwierig“ beschrieben, zeigt oft aggressives Verhalten und hat Schwierigkeiten, stabile Beziehungen aufzubauen.
Felix‘ Mutter, Frau Schmidt, hatte ihn wegen ihrer Suchtprobleme früh in Pflege geben müssen. Seit kurzem ist sie in einer Methadonersatztherapie und hat einen neuen Freund, Herrn Meier, der ebenfalls ehemals Suchtmittel abhängig ist. Frau Schmidt hat mit allem Nachdruck unter unter Hinweis auf ihre Elternrecht den Wunsch geäußert, Felix wieder bei sich aufzunehmen, und das Jugendamt hat diesem Wunsch nachgegeben, da Frau Schmidt in der Therapie Fortschritte zeigte. Sie lehnt jedoch jegliche weitere Unterstützung ab.
Kurz nach Felix‘ Rückkehr in den Haushalt seiner Mutter und ihres Freundes wird das Paar rückfällig. Beide beginnen wieder, Drogen zu konsumieren, und ihre Fähigkeit, sich um Felix zu kümmern, nimmt rapide ab. Felix wird schwer vernachlässigt und häufig misshandelt. Lehrer und Nachbarn bemerken, dass Felix mit sichtbaren Verletzungen zur Schule kommt und oft ängstlich und zurückgezogen wirkt.
Was muss das Jugendamt tun? Studieren Sie § 8a und § 42 SGB VIII.
2.
Lesen Sie den Fall „Rechtswidrige Inobhutnahme“
Was muss das Jugendamt tun? Studieren Sie § 8a und § 42 SGB VIII.
Studieren Sie im Anschluss (Homework) folgende Entscheidung: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001225855