Florian Gerlach

Seminare zum „Recht der Sozialen Arbeit“

Evangelische Hochschule Bochum

Lehreinheit 06

Lernziele

Nach dem Studium dieser Einheit kennst weißt du, unter welchen Voraussetzungen Eltern gemeinsames Sorgerecht haben oder bekommen können. Du hast einen Überblick über den Inhalt der elterlichen Sorge und kennst das Vertretungsrecht der Eltern. Außerdem weißt du, welche Rechtsstellung Pflegeeltern bei einem Herausgabeverlangen werden Eltern haben.

Aufgaben

Studiere die Inhalte zu der folgenden Lerneinheit. Nutze sowohl die Skripte als auch das weitere Material. Lese auch die verlinkten Gesetzestexte.

Wiederholung

  • In welchen Vorschriften und wie ist geregelt, wer Inhaber des Sorgerechts für ein Kind ist? Unterscheide die Fallgruppen verheirateter Eltern einerseits und unverheirateter Eltern andererseits.
  • Was ist Inhalt der elterlichen Sorge?
  • Was ist Vermögenssorge, was Personensorge? Welche Inhalte hat das Personensorgerecht?
  • Was versteht man unter dem Vertretungsrecht der Eltern?
  • Welche Regelung gibt es, wenn Eltern sich in einer einzelnen Angelegenheiten oder einer Art von Angelegenheiten nicht einigen können?
  • Was versteht man unter dem „Anspruch auf Herausgabe des Kindes“ und wer hat ihn wem gegenüber?
  • Welchen Personen steht unter welchen Voraussetzungen eine Möglichkeit zu, eine Verbleibensanordnung beim Familiengericht zu erwirken?
  • Was versteht man unter einer Dauerverbleibensanordnung?

Webinar vom 16. Mai 2024

Webinar vom 6. November 2023