Florian Gerlach

Seminare zum „Recht der Sozialen Arbeit“

Evangelische Hochschule Bochum

Lehreinheit 05

Lernziele

Nach Abschluss dieser Einheit kennst du die rechtliche Bedeutung der Begriffe „Verwandtschaft“ und „Schwägerschaft“. Du weißt, welche rechtlichen Konsequenzen Verwandtschaftsbeziehungen haben. Insbesondere kennst du die Bedeutung von Verwandtschaft in gerader Linie (Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht). Du weißt, unter welchen Voraussetzungen ein Mann rechtlich Vater eines Kindes werden kann und unter welchen Voraussetzungen eine bestehende Vaterschaft wieder beseitigt werden kann. Du weißt, was unter „Vaterschaftsanerkennung“ und was unter „Vaterschaftsanfechtung“ zu verstehen ist.

Aufgaben

Studiere die Inhalte zu der folgenden Lerneinheit. Nutze sowohl die Skripte als auch das weitere Material. Lese auch die verlinkten Gesetzestexte.

Wiederholung

  • Was versteht man unter dem Begriff Verwandtschaft in gerader bzw. in der Seitenlinie?
  • Was ist Schwägerschaft?
  • Wie wird man rechtlich Vater eines Kindes?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen?
  • Wie ist die Vaterschaftsanerkennung geregelt, wenn der Vater oder/und die Mutter minderjährig sind?
  • Welche Sonderregeln gelten im Abstammungsrecht für Kinder, die nach Stellung eines Scheidungsantrages geboren werden?
  • Wer kann in welchem Verfahren und unter welchen Voraussetzungen die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft betreiben?
  • Wer kann unter welchen Voraussetzungen die Vaterschaft anfechten?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann auch der biologische Vater die Vaterschaft anfechten?
  • In welchem Verfahren und bei welcher Institution kann die Vaterschaft angefochten werden?
  • Welche Rechtswirkungen hat die Vaterschaft in den Bereichen Unterhalt, Sorgerecht sowie Umgangsrecht/–pflicht?

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