Florian Gerlach

Seminare zum „Recht der Sozialen Arbeit“

Evangelische Hochschule Bochum

Aktuelles

Prüfungsvorbereitung:

Frage einer Kursteilnehmerin

Von einer Kursteilnehmerin wurde folgende Frage gestellt:

In dem Kurs zu dem wir weitergeleitet werden „Kindschaftsrecht“ sind als Themen Adoption und Vormundschaft genannt. Sind diese Themen wichtig für die Klausur? Wir haben die Themen ja in den Lehreinheiten nicht weiter bearbeitet. Das Thema Vormundschaft hatten wir aber viele Sachen, die dort in den Testen vorkamen, kamen mir aus den Lehreinheiten nicht bekannt vor, z.B. Auswahl eines Vormunds oder Aufwandsentschädigung eines Vormundes.

Antwort

Zum Vormundschaftsrecht hatte wir lediglich besprochen, dass ein solcher bestellt werden muss, wenn ein Kind nicht unter elterlicher Sorge steht (z.B. nach Sorgerechtsentzug) oder wenn es keine vertretungsberechtigten Elternteil gibt (z.B. bei minderjährigen Müttern). Mehr habe wir nicht durchgenommen. Mehr ist nicht Gegenstand der Klausur.