Florian Gerlach

Seminare zum „Recht der Sozialen Arbeit“

Evangelische Hochschule Bochum

Lehreinheit 04

Lernziele

Mit dem Abschluss dieser Einheit hast du einen Überblick über das Recht der Geschäftsfähigkeit. Du weißt, unter welchen Voraussetzungen Minderjährige eigenständig wirksame Willenserklärungen abgeben können und unter welchen Voraussetzungen sie dafür die Zustimmung ihrer Eltern benötigen. Darüber hinaus bekommst du einen Überblick über das Haftungsrecht. Du weißt unter welchen Voraussetzungen für Schäden, die sie bei Dritten anrichten haften, also den Schaden ersetzen müssen. Du weißt auch über die Haftung von Aufsichtspersonen (z.B. Eltern und Betreuende) Bescheid und kennst den Begriff der „Garantenstellung“.

Aufgaben

Studiere die Inhalte zu der folgenden Lerneinheit. Nutze sowohl die Skripte als auch das weitere Material. Lese auch die verlinkten Gesetzestexte.

Wiederholung

Geschäftsfähigkeit – Minderjährigenrecht
  • Unter welchen Voraussetzungen besteht Geschäftsunfähigkeit?
  • Welche Folgen hat die Geschäftsunfähigkeit und wie können Rechtshandlungen für geschäftsunfähige Personen vorgenommen werden?
  • Was versteht man unter beschränkter Geschäftsfähigkeit, welche Altersgrenzen gelten bei beschränkter Geschäftsfähigkeit?
  • Unter welchen Voraussetzungen können beschränkt Geschäftsfähige wirksame Willenserklärungen abgeben?
Haftung und Schadensersatz
  • Unter welchen Voraussetzungen haften Personen für Schäden?
  • Was versteht man unter Widerrechtlichkeit?
  • Was heißt Fahrlässigkeit?
  • Unter welchen Voraussetzungen haften Minderjährige nicht für von ihnen verursachte Schäden?
  • Unter welchen Voraussetzungen haften Aufsichtspflichtige für Schäden, die von Minderjährigen oder anderen Aufsichtsbedürftigen verursacht werden?
  • Was versteht man unter dem Begriff Garantenstellung?

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