Florian Gerlach

Seminare zum „Recht der Sozialen Arbeit“

Evangelische Hochschule Bochum

Lehreinheit 01

Lernziele

Mit dem Abschluss dieser Einheit kennst du die ersten Grundbegriffe des Rechts. Du weist, was Anspruchsgrundlagen sind, kennst den Unterschied zwischen Tatbestand und Rechtsfolge. Du kannst Rechtsansprüche von Ermessensleistungen und Soll-Leistungen unterscheiden. Du hast die Grundlagen der juristischen Arbeitsweise verstanden. Du kannst einfache Sachverhalte und Gesetze subsumieren.

Aufgaben

Studiere die Inhalte zu der folgenden Lerneinheit. Nutze sowohl die Skripte als auch das weitere Material. Lese auch die verlinkten Gesetzestexte.

Wiederholung

Wiederhole und teste dein Wissen anhand folgender Fragen:

  • Lerne auswendig, was die folgenden Begriffe bedeuten:
    • Anspruchsgrundlage
    • Tatbestand
    • Tabestandsmerkmal
    • Subsumtion
    • Rechtsfolge
    • Rechtsanspruch
    • Ermessen
    • Soll-Leistung
  • Verdeutliche dir anhand des Fallbeispiels die jurisitsche Methode, Fälle zu lösen.
  • Benenne, was jeweils in den folgenden Bereichen des Rechts geregelt ist:
    • Privatrecht
    • öffentliches Recht
  • Wie ist das Privatrecht und wie das öffentliche Recht weiter gegliedert?
  • Was versteht man unter materiellem Recht und was unter Verfahrensrecht
  • Lerne Auswendig, welche Verfahrensordnungen jeweils zu folgenden Rechtsgebieten gehören:
    • Bürgerliches Recht
    • Sozialrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Strafrecht
    • Steuerrecht
  • Das BGB ist in 5 Bücher gegliedert. Lerne auswendig, wie diese heißen.
  • Was ist im allgemeinen Teil des BGB geregelt?

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