Florian Gerlach

Seminare zum „Recht der Sozialen Arbeit“

Evangelische Hochschule Bochum

Lehreinheit 03

Lernziele

Mit dem Abschluss dieser Einheit kennst du den Einkommensbegriff des SGB II und kannst das Einkommen nach den Regeln des SGB II bereinigen. Die hast verstanden dass Einkommen auf den Bedarf von Hilfesuchenden angerechnet wird. Du kannst einen einfachen Beispielfall berechnen, indem du den Bedarf einer alleinstehenden Person deren bereinigtem Einkommen gegenüberstellst.

Aufgaben

Studiere die Inhalte zu der folgenden Lerneinheit. Nutze sowohl die Skripte als auch das weitere Material. Lese auch die verlinkten Gesetzestexte.

Fallübung

Lese die Fallübung „Grundfall“:

Studiere danach die Falllösung „Grundfall“ (siehe die Excel-Tabelle unter Fallübungen am Ende)

Wiederholung

  • Was versteht man im SGB II unter „Einkommen“?
  • Welche Einkünfte gehören nicht zum Einkommen?
  • Was versteht man unter Einkommensbereinigung
  • Erkläre einer dritten Person die Regelung des § 11b Abs. 2 S. 1 SGB II.
  • Erkläre einer dritten Person die Regelung des § 11b Abs. 2 S. 2 SGB II.
  • Erkläre einer dritten Person die Regelung des § 11b Abs. 3 SGB II.

Webinar vom 19. Oktober 2023

Im Schlussteil der Aufzeichnung (ab 1:58:44) gibt es leider Probleme mit der Aufzeichnung des Whiteboards.