Florian Gerlach

Seminare zum „Recht der Sozialen Arbeit“

Evangelische Hochschule Bochum

Lehreinheit 05

Lernziele

Nach Abschluss dieser Einheit weißt du, wie Kinder in der Bedarfsgemeinschaft im SGB II berücksichtigt werden. Du weißt was „Sozialgeld“ ist und wie Elterneinkommen auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

Aufgaben

Lese die Fallübung „Grundfall“:

Studiere danach die Falllösung „3. Einzelperson mit Kind Teil a)“:

Wiederholung

Wiederhole folgendes Thema:

Lies: § 9 Abs. 1 S. 1 und S. 2 sowie Abs. 3 SGB II

  • Wessen Einkommen und Vermögen müssen sich Partner in einer Bedarfsgemeinschaft anrechnen lassen?
  • Was ist ein „Partner“ im Sinne des SGB II und wo ist das geregelt?
  • Wessen Einkommen und Vermögen müssen sich Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft anrechnen lassen?
  • Bennenne genau die Voraussetzungen, unter denen sich Kinder Einkommen und Vermögen anrechnen lassen müssen.
  • Welche Ausnahme gibt es bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei Kindern? Benenne genau die Voraussetungen.
  • Erkläre einer dritten Person, was in § 9 Abs. 1 S. 1 und S. 2 sowie Abs. 3 SGB II geregelt ist.

Webinar vom 7. Mai 2024