Florian Gerlach

Seminare zum „Recht der Sozialen Arbeit“

Evangelische Hochschule Bochum

Lehreinheit 10

Lernziele

Nach Abschluss dieser Einheit weißt du, dass Studierende grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. Du kennst auch die Ausnahmen. Du weißt auch, dass Minderjährige, die nicht mit Erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen haben. Du hast vertiefte Kenntnisse zum Thema „Bedarfsgemeinschaft“.

Aufgabe

Lese die „Fallübung 7 – Angelina und ihre Verwandtschaft„. Versuche den Fall komplett zu lösen. Stelle die Rechung dar und schreibe auf, welche Personen eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Vergleiche die von dir gefundene Lösung mit der Musterlösung.

Gehe dabei wie folgt vor:

  1. Lies zunächst § 7 Abs.5 SGB II. In diesem Paragrafen geht es unter anderem um Studierende. Studierende erhalten grundsätzlich keine SGB II-Leistungen. Von diesem Prinzip gibt es Ausnahmen, die in § 27 SGB II geregelt sind. Lies auch diese Vorschrift.
  2. Erstelle eine Zeichung, in der alle Personen dargestellt sind, die in dem Fall vorkommen. Notiere in der Zeichnung zu jeder Person die Daten, die verfügbar sind (Alter, Einkommen, Verwandtschaftsbeziehungen, Vermögen, etc.). Ordne also die Angaben im Sachverhalt so den Personen zu, wie du glaubst, es nachher in der Rechnung zu brauchen. Angaben, die alle Personen betreffen (z.B. diejenigen zur Miete) schreibe so auf, dass deutlich ist, dass sie nicht zu einer bestimmten Person gehören. Zum Beispiel auf einem Extrazettel.
  3. Überlege, ob unter den 5 Personen solche sind, die überhaupt keine Leistungen nach dem SGB II bekommen können. Prüfe also zunächst für jede Person, ob die in § 7 Abs.1 SGB II genannten Bedingungen vorliegen. Wenn bei einer Person die Bedingungen von § 7 Abs.1 SGB II nicht vorliegen, prüfe, ob die Bedingungen von § 7 Abs.2 vorliegen.
  4. Finde heraus, wer mit wem eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
  5. Erstelle dann die Rechnung und finde heraus, wer welche laufenden Leistungen bekommen kann.
  6. Finde dann heraus, wie mit dem Vermögen umzugehen ist.
  7. Wenn du das getan hast, schaue das Webinar.

Webinar vom 14.12.2023