Florian Gerlach

Seminare zum „Recht der Sozialen Arbeit“

Evangelische Hochschule Bochum

Lehreinheit 07

Lernziele

Nach Abschluss dieser Einheit hast du einen Überblick über die Grundprinzipien der Anrechnung von Vermögen.

Aufgaben

1.

Studiere die Inhalte zu der folgenden Lerneinheit. Nutze sowohl die Skripte als auch das weitere Material. Lese auch die verlinkten Gesetzestexte.

Löse danach die Fallübung 5

Studiere danach die zugehörige Lösung.

2.

Versuche den folgenden Fall in Form einer Klausur zu schreiben (die Falllösung finden Sie in der Excel-Tabelle):

Frau A. ist 38 Jahre alt und Mutter von zwei Kindern, Anton, 10 Jahre, und Berta, 6 Jahre alt. Zur Zeit lebt Frau A. mit den beiden Kindern noch bei ihrem Ehemann. Allerdings ist die Ehe kaputt, mehrfach täglich kommt es zu heftigen Streitigkeiten, und Frau A. fürchtet, dass die Dinge weiter eskalieren könnten. Sie trägt sich mit dem Gedanken auszuziehen, und zwar zu ihrer alleinlebenden, gut verdienenden (monatlich netto 1.840,- €) Schwester, die auch bereit wäre, Frau A. mit den Kindern für eine Weile in ihre großzügige Wohnung aufzunehmen. Allerdings ist die Schwester weder bereit, für den Lebensunterhalt von Frau A. und den Kindern aufzukommen, noch, sich um die Kinder zu kümmern. Zudem würde sie die Hälfte der anfallenden Warmmiete für die 110 m² große Wohnung als Beteiligung an den Unterkunftskosten erwarten (die komplette Warmmiete beträgt 968,- €); hinzu käme noch eine Beteiligung an den allgemeinen Haushaltskosten einschließlich Zeitung, Telefon und Fernsehen.

Frau A. ist sich sicher, dass sie ohne Prozess von ihrem Ehemann keinen Pfennig Unterhalt sehen wird, und fragt sich daher, wie sie ihren und den Lebensunterhalt der Kinder nach dem Auszug zunächst sicherstellen soll. Ihre eigenen finanziellen Verhältnisse reichen dafür nicht: Das Kindergeld bekommt ihr Ehemann vom Arbeitgeber. Sie selbst verdient steuer- und sozialversicherungsfrei als Verkäuferin 317,- € monatlich. Sie besitzt noch ein Sparbuch über 1.740,- €, außerdem einen VW Golf, für den Haftpflichtbeiträge in Höhe von 70,- € monatlich fällig sind, außerdem die Kfz-Steuer. Frau A. benötigt den PKW, um ihre Arbeitsstelle aufzusuchen, außerdem zum Einkaufen und für Kinderfahrten. Die Kinder besuchen die Jugendmusikschule und ein Sportvereinstraining; für Anton macht das 9,- € plus 5,- €, für Berta 9,- € plus 4,- € monatlich. Schließlich würde sie für die Kinder nach dem Umzug dringend jeweils Bett und Schreibtisch benötigen, weil es ihr nach ihrer Einschätzung nicht möglich sein wird, diese Möbel mitzunehmen.

Frau A. möchte von Ihnen wissen,

und,

ob und in welcher Höhe sie bei einem Umzug zu ihrer Schwester öffentliche Leistungen erhalten könnte, was sie unternehmen müsste.

Wiederholung

  1. Erkläre, was unter Vermögen zu verstehen ist.
  2. Erkläre, was nicht als Vermögen zur berücksichtigen sit.
  3. Welche Absetzbeträge gibt es beim Vermögen.

Webinar vom 21. November 2024