Lehreinheit 11
Lernziele
Nach Abschluss dieser Einheit kennst du die wichtigsten Leistungen (Hilfen) nach dem SGB VIII. Du weißt, unter welchen Voraussetzungen „Hilfe zur Erziehung“ gewährt werden kann und welche Leistungen als Hilfe zur Erziehung gewährt werden könnnen. Du kennst die Bedeutung des „Wunsch- und Wahlrechts“. Auch hast du einen Überblick über den Sinn und Zweck des Hilfeplanverfahrens und kennst seinen Ablauf.
Aufgaben
Studiere die Inhalte zu den folgenden Lerneinheiten. Nutze sowohl die Skripte als auch das weitere Material. Lese auch die verlinkten Gesetzestexte.
Wiederholung
- Nenne die Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zur Erziehung.
- Welche Hilfen können im Rahmen von Hilfe zur Erziehung gewährt werden? Was versteht man unter dem Begriff „insbesondere“ in § 27 SGB VIII?
- Was versteht man unter dem Bedarfsdeckungsgrundsatz?