Nach Abschluss dieser Einheit kennst du die wichtigsten Leistungen (Hilfen) nach dem SGB VIII. Du weißt, unter welchen Voraussetzungen „Hilfe zur Erziehung“ gewährt werden kann und welche Leistungen als Hilfe zur Erziehung gewährt werden könnnen. Du kennst die Bedeutung des „Wunsch- und Wahlrechts“. Auch hast du einen Überblick über den Sinn und Zweck des Hilfeplanverfahrens und kennst seinen Ablauf.
Studiere die Inhalte zu den folgenden Lerneinheiten. Nutze sowohl die Skripte als auch das weitere Material. Lese auch die verlinkten Gesetzestexte.